Dipl.-Psych. Martina Barbara Heinze

Privatversicherte

Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten ist bei einer behandlungsbedürftigen Erkrankung die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie durch die jeweilige Krankenversicherung oder die Beihilfestelle grundsätzlich gewährleistet, wobei die Inanspruchnahme der probatorischen Sitzungen in der Regel abgedeckt ist. Je nach Vertrag wird ein bestimmtes Stundenkontingent im Jahr übernommen oder ein Therapieantrag verlangt.

Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Versicherung. Generell gilt hier die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).